Historische SMBl. NRW.

Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).



 

Historisch:

Auflösung des Landesamtes für Politische Bildung, Jugend und Sport Bek. d. Ministerpräsidenten v. 19. 10. 1967 — I B l — 815 — 1/66 ¹)

19. 10.67 (1)

127. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 15. 10. 1978)

2000


Auflösung des Landesamtes für Politische Bildung, Jugend und Sport

Bek. d. Ministerpräsidenten v. 19. 10. 1967 — I B l — 815 — 1/66 ¹)

Das bei dem Ministerpräsidenten gebildete Landesamt für Politische Bildung, Jugend und Sport ist mit Wirkung vom 1. Oktober 1967 aufgelöst worden. Die Aufgabengebiete „Landesjugendplan, Durchführung des Bundes-jugendplans — soweit Jugendpflege und berufsfördernde Jugendhilfe — und des Deutsch-französischen Jugendwerks, Jugendpflege, berufsfördernde Jugendhilfe" sind in den Geschäftsbereich des Arbeits- und Sozialministers, das Aufgabengebiet .Förderung des Vereinssportes* in den Geschäftsbereich des Kultusministers übergegangen. Das Aufgabengebiet .Politische Bildung" ist im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten verblieben.

Die Diensträume der für das politische Bildungswesen zuständigen Landeszentrale für politische Bildung befinden sich weiterhin in dem Hause Wasserstraße 8 in Düsseldorf. Die Anschrift der Landeszentrale lautet wie bisher Düsseldorf, Mannesmannufer l a, sie hat den Fernsprechanschluß 8371.